AGB Gastveranstaltungen
I. Allgemeines
Die Gastveranstaltung steht in der Verantwortung des Veranstalters.
II. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungs-, Konferenzräumen und Belegungszimmer der Katholischen Akademie Die Wolfsburg zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminare, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Katholischen Akademie Die Wolfsburg.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Katholischen Akademie Die Wolfsburg.
III. Vertragsschluss, -partner
1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme der Katholischen Akademie Die Wolfsburg gegenüber dem Veranstalter zustande.
2. Ist der Gast nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Veranstalter durch eine Gegenzeichnung des Vertrages gesamtschuldnerisch neben dem Gast in die Pflichten des Vertrages eingetreten ist.
IV. Leistungen, Preise, Zahlungen
1. Der Veranstalter ist verpflichtet, für die vereinbarte Überlassung der Räumlichkeiten, Zimmer etc. und den weiteren Leistungen und Lieferungen den vertraglich vereinbarten Preis zu zahlen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Katholischen Akademie Die Wolfsburg an Dritte.
2. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten oder Zimmer. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich die Katholischen Akademie Die Wolfsburg bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zu stellen.
3. Die Größe des Seminarraumes richtet sich nach der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Teilnehmerzahl. Bei Veränderungen der Teilnehmerzahl obliegt es der Katholischen Akademie Die Wolfsburg den Seminarraum entsprechend der Zahl anzupassen.
4. Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis zu max. 5 % von der Katholischen Akademie Die Wolfsburg akzeptiert, die insofern unter Vorbehalt zusätzlicher Kosten einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleistet. Über eine weitergehende Überschreitung der Teilnehmerzahl bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit der Katholischen Akademie Die Wolfsburg. Bei Überschreitung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Abrechnung zugrunde gelegt. Im Fall der Überschreitung der Teilnehmerzahl hat der Veranstalter der Katholischen Akademie Die Wolfsburg die dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen gesondert zu vergüten.
5. Rechnungen der Katholischen Akademie Die Wolfsburg sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart, mit Zugang der Rechnug sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Veranstalter kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung leistet.
6. Die Katholische Akademie Die Wolfsburg ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
7. Einem Änderungswunsch am Veranstaltungstag hinsichtlich der Einrichtung, Ausstattung und Bestuhlung kann nur Folge geleistet werden, wenn eine Einigung über den Kostenaufwand erfolgt.
8. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau sowie während der Veranstaltung durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden und von der Katholischen Akademie Die Wolfsburg nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter. Selbiges gilt für den Verlust von Eigentum der Katholischen Akademie Die Wolfsburg. Dem Veranstalter wird empfohlen, eine Versicherung für Schäden, die die Katholische Akademie Die Wolfsburg nicht zu vertreten hat, abzuschließen.
9. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
V. Rücktritt der Katholischen Akademie Die Wolfsburg
1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Katholischen Akademie Die Wolfsburg gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Katholische Akademie Die Wolfsburg zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist die Katholische Akademie Die Wolfsburg berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Grund liegt beispielweise in folgenden Fällen vor:
- wenn die Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt oder anderer von der Katholischen Akademie Die Wolfsburg nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist;
- wenn Veranstaltungen unter irrführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatschen z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden
- wenn die Katholische Akademie Die Wolfsburg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Katholischen Akademie Die Wolfsburg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Ordnungsbereich der Katholischen Akademie Die Wolfsburg zuzurechnen ist.
3. Die Katholische Akademie Die Wolfsburg ist verpflichtet, dem Veranstalter unverzüglich über die Ausübung des Rücktrittsrecht und den Rücktrittsgrund zu informieren und etwaig erbrachte Vorauszahlungen zu erstatten.
4. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit der Katholischen Akademie Die Wolfsburg oder deren Gäste gefährdet, so kann sich die Katholische Akademie Die Wolfsburg vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistungen der Katholischen Akademie Die Wolfsburg unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse sind.
VI. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)
1. Der Rücktritt vom Vertrag muss gegenüber der Katholischen Akademie Die Wolfsburg schriftlich erfolgen.
2. Tritt der Veranstalter ab 2 Monaten vor dem Tagungsbeginn zurück, ist die Katholische Akademie Die Wolfsburg berechtigt, den Preis i.H. v. 30 % der bestellten Leistungen in Rechnung zu stellen.
3. Tritt der Veranstalter ab 1 Monat vor dem Tagungsbeginn zurück, ist die Katholische Akademie Die Wolfsburg berechtigt, 50 % der bestellten Leistungen in Rechnung zu stellen.
4. Tritt der Veranstalter erst ab 3 Tage vor Tagungsbeginn zurück, ist die Katholische Akademie Die Wolfsburg berechtigt, 100 % der bestellten Leistungen in Rechnung zu stellen.
5. Bei der Berechnung nach den vorgenannten Punkten 2 – 4 ist eine mögliche andersweitige Vermietung der Räume zu berücksichtigen. In allen Fällen bleibt es dem Veranstalter unbenommen, der Katholischen Akademie Die Wolfsburg nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Der Katholischen Akademie Die Wolfsburg bleibt es unbenommen, einen tätsächlich entstandenen höheren Schaden geltend zu machen.
VII. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Im Fall einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
2. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Katholischen Akademie Die Wolfsburg die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltungen, so kann die Katholische Akademie Die Wolfsburg zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, der Katholischen Akademie Die Wolfsburg trifft ein Verschulden.
VIII. Veränderung der vereinbarten Teilnehmendenzahl
1. Da sich in der Regel immer noch kurzfristig einige Teilnehmende an- bzw. abmelden bitten wir Sie, uns die genaue Teilnehmendenzahl spätestens 10 Tage vor dem Tagungsbeginn mitzuteilen.
2. Sollten Sie eine nachträgliche Änderung der in dieser Vereinbarung genannten Teilnehmendenzahl (Erhöhung oder Reduzierung) wünschen, so bitten wir Sie, uns dies rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
3. Bei einer Erhöhung der geplanten Teilnehmendenzahl kann es sein, dass der für Sie vorgesehene Tagungsraum nicht mehr ausreicht. Damit wir für Sie einen größeren Tagungsraum – sofern dies noch möglich ist – reservieren können, müssen Sie dies mit uns schriftlich vereinbaren.
4. Wird die in der Vereinbarung genannte Teilnehmendenzahl reduziert, behalten wir uns das Recht vor, Ausfallkosten entsprechend der Nummer 9 zu berechnen.
IX. Ausfallkosten
1. Die Absage der Tagung ist uns schriftlich mitzuteilen.
2. Bei der Kündigung dieser Vereinbarung ergeben sich – sofern wir keinen Ersatz finden – die folgenden Ausfallkosten:
ab 2 Monaten vor Beginn der Tagung | 30 % der Kosten für die vereinbarten Leistungen | |
ab 1 Monat vor Beginn der Tagung | 50 % der Kosten für die vereinbarten Leistungen | |
ab 3 Tage vor Beginn der Tagung | 100% der Kosten für die vereinbarten Leistungen |
X. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Katholischen Akademie Die Wolfsburg. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
XI. Haftung
1. Der Veranstalter haftet für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars in der Katholischen Akademie Die Wolfsburg ohne Verschuldensnachweis. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist nur mit Zustimmung der Katholischen Akademie Die Wolfsburg gestattet.
2. Die Katholische Akademie Die Wolfsburg haftet nicht für eingetretene Schäden, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Katholischen Akademie Die Wolfsburg.
3. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Katholische Akademie Die Wolfsburg.
4. Haftungen für Diebstahl werden von der Katholischen Akademie Die Wolfsburg nicht übernommen.
XII. Sonstiges
1. Die Planung und Durchführung der Veranstaltung obliegt dem Zuständigkeitsbereich des Veranstalters. Verwaltungsaufgaben (Entgegennahme von Ab- und Anmeldung, Sekretariatsarbeiten etc.) können von der Katholischen Akademie Die Wolfsburg nicht übernommen werden.
2. Das Mitbringen von Tieren ist nicht möglich.
3. Die Nachtruhe besteht zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr.
4. Die gekennzeichneten Notausgänge dürfen weder verstellt noch eingeengt werden.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Schecks- und Wechselstreitigkeiten – ist Essen. Sofern der Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Essen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.