„Menschenwürde darf nicht abgestuft werden“ – Bischof Overbeck diskutiert über Behinderung und Inklusion

Rat ‎für Gesundheit und Medizinethik‎

Bei der Jahrestagung des Rats ‎für Gesundheit und Medizinethik mahnte Bischof Franz-Josef Overbeck am Montagabend in der „Wolfsburg“, die Menschenwürde niemals nach Nützlichkeit zu bewerten. Experten diskutierten über Inklusion, Pränataldiagnostik und die gesellschaftliche Stellung von Menschen mit Behinderung.

‎‎„Zwischen unbedingt lebenswert und gesellschaftlich ‎ungewollt“ – unter diesem Titel diskutierte der bischöfliche Rat ‎für Gesundheit und Medizinethik bei seiner Jahrestagung in der ‎Katholischen Akademie „Die Wolfsburg“ am Montagabend die Art und Weise, wie ‎die Gesellschaft mit Behinderungen umgeht. Wie relevant dieses Thema ist, machte der Ratsvorsitzende Christoph Hanefeld vom St. ‎Elisabeth-Hospital im Katholischen Klinikum Bochum deutlich: Zehn Prozent der ‎deutschen Bevölkerung gelten durch eine Minderung ihrer ‎Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent als ‎‎„schwerbehindert“.

Overbeck: „Die Menschenwürde gilt für jeden Menschen.“

Bischof Franz-Josef ‎Overbeck betonte: „Die Menschenwürde gilt für jeden Menschen, und ‎als Christen glauben wir daran, dass jeder Mensch als ein ‎Geschöpf Gottes nicht nur aus sich selbst heraus ist, was er ‎ist.“ Diese Erkenntnis speist sich für den Ruhrbischof ‎gleichermaßen „aus der Heiligen Schrift wie aus der ‎philosophischen Aufklärung.“ Die Menschenwürde „gilt für alle Menschen. Dabei kann es ‎keine Abstufungen geben“. Deshalb dürfe die Gesellschaft die Menschen nicht „nach ihren Fähigkeiten ‎einsortieren, sondern müsse darum bemüht sein, Menschen zu ‎befähigen.“ Deshalb unterhalte das Bistum Essen mit der Jordan-Mai-Schule in Gladbeck auch eine eigene Förderschule für Menschen mit einer geistigen Behinderung. „Denn“, so ‎Overbeck, „es gibt Formen der Befähigung, die sich der ‎Systematik des Regelschulsystems entziehen.“ Der Ruhrbischof ‎forderte alle Christinnen und Christen auf, „allen politischen Extremismen ‎entschieden entgegenzutreten, und ihnen Einhalt zu bieten, ‎wenn sie den Versuch unternehmen, die Menschenwürde ‎abzustufen und Menschen allein nach ihrer Nützlichkeit zu ‎bewerten.“‎

Warnung vor zunehmender Kommerzialisierung der Pränataldiagnostik

Die Biologin und Philosophin Sigrid Graumann, ‎Rektorin der Evangelischen Fachhochschule in Bochum, ‎warnte mit Blick auf die Pränataldiagnostik vor deren ‎zunehmender Kommerzialisierung und davor, „Eltern, die ein ‎behindertes Kind erwarten, mit der ethischen Verantwortung ‎alleinzulassen und sie damit zu überfordern.“ Wie ‎Overbeck sieht Graumann „es als eine wichtige ökumenische ‎Aufgabe, einem sozialpolitischen und sozialethischen Rollback ‎entgegenzuarbeiten.“ In diesem Zusammenhang plädierte sie für ‎eine gerechtere Steuerpolitik, um die sozialpolitischen ‎Aufgaben unserer Gesellschaft finanzieren zu können und ‎warnte vor einer Renaissance der Eugenik, also der besonders im Nationalsozialismus praktizierten Unterscheidung zwischen wertvollem und nicht wertvollem Leben. Mit Blick auf den Arbeitsmarkt in den USA und ‎das Bildungssystem in Italien machte Graumann deutlich, dass ‎Inklusion gelingen könne, wenn der gesellschaftliche Wille ‎dafür vorhanden sei und die rechtlichen Rahmenbedingungen ‎dafür geschaffen würden.

Rothenberg: „Menschen mit ‎Behinderung sind in unserer Gesellschaft nicht gewollt.“

Die Diplom-Pädagogin Birgit Rothenberg, die sich als ‎Gründungs- und Vorstandsmitglied im Verein Mobile für ein ‎selbstbestimmtes Leben Behinderter einsetzt, ließ keinen ‎Zweifel an ihrer Einschätzung, „dass Menschen mit ‎Behinderung in unserer Gesellschaft nicht gewollt sind.“ Sie ‎forderte von den Selbsthilfeorganisationen, den Trägern von ‎Hilfseinrichtungen und von den Sozialverbänden, „mehr ‎Solidarität untereinander“ und die Bereitschaft: „lauter zu ‎werden, wenn es darum geht, für die Rechte aller behinderten ‎Menschen einzutreten.“ Auch wenn Rothenberg mit Blick auf ‎die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, das ‎Bundesteilhabegesetz und das Sozialgesetzbuch rechtliche ‎Fortschritte einräumt, sieht sie behinderte Menschen vor allem ‎auf dem Arbeitsmarkt, aber auch auf dem Wohnungsmarkt und ‎beim Thema Familiengründung strukturell benachteiligt. Auf ‎dem Arbeitsmarkt, so Rothenberg, hätten Behinderte oft nur ‎dann eine Chance, wenn sie in Mangelberufen, wie Chemiker, ‎Ingenieur oder Informatiker hochqualifiziert seien. In anderen ‎Berufsfeldern, werde ihnen oft fehlende Leistungsfähigkeit ‎unterstellt und vorhandene finanzielle, technische und ‎personelle Unterstützungsleistungen würden gar nicht erst in Anspruch ‎genommen. Vor allem im Ruhrgebiet beklagt sie zu lange ‎Wartezeiten für Eltern behinderter Kinder, wenn es um deren ‎Frühförderung gehe. (T.E. / tr)

INFO: Die meisten Behinderungen entstehen durch Krankheiten

Der Vorsitzende des bischöflichen Rates für Gesundheit ‎und Medizinethik, Christoph Hanefeld, wies darauf hin, ‎dass nur drei Prozent der behinderten Menschen in Deutschland mit ihrer Behinderung geboren sind, während ‎‎90 Prozent ihre Behinderung erst im Laufe ‎ihres Lebens krankheitsbedingt erwerben. Laut IT NRW leben in Nordrhein-Westfalen derzeit 1,94 ‎Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, von denen 80 Prozent älter als 54 ‎Jahre sind.‎

INFO: Gemeinsame Veranstaltung von Rat, Jordan-Mai-Schule und Franz-Sales-Haus

Neben dem Bischöflichen Rat für Gesundheit und Medizinethik ‎waren die nach dem aus dem Ruhrgebiet stammenden Franziskanerbruder Jordan Mai (1866-‎‎1922) benannte Bischöfliche Förderschule für geistige ‎Entwicklung in Gladbeck (www.jordan-mai-schule.de) und das ‎Franz-Sales-Haus (www.franz-sales-haus.de) in Essen, in dem ‎Menschen mit und ohne Behinderung zusammen leben, ‎wohnen, lernen und arbeiten, Mitveranstalter der Tagung.

Text: Thomas Rünker | Bistum Essen

Foto: Christian Schnaubelt | Bistum Essen

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