Essener Gespräche: Laschet warnt vor sinkender Bedeutung der Kirchen
Juristische Fachtagung
Bei den Essener Gesprächen fordert Armin Laschet ein Umdenken im Verhältnis von Staat und Kirche – und zeigt, warum das Engagement der Christinnen und Christen für die Gesellschaft dennoch unverzichtbar bleibt.
Was erwartet der Staat von den Kirchen – und was können die kleiner gewordenen Kirchen in dieser Gesellschaft überhaupt noch leisten? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, zu denen sich am Montag und Dienstag gut 80 Juristinnen und Juristen aus Kirche, Politik und Verwaltung in der Bistumsakademie „Die Wolfsburg“ in Mülheim getroffen haben.
Warum hat das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland Verfassungsrang?
Nach der Begrüßung durch den Leiter der renommierten Fachtagung, den Leipziger Rechtsprofessor Arnd Uhle, eröffnete Armin Laschet (CDU) die Debatte mit der Einschätzung, dass sich die Sicht des Staates auf die Kirchen in Zukunft vermutlich ändern werde. In seinem Vortrag verwies der ehemalige NRW-Ministerpräsident und heutige Bundestagsabgeordneter auf die historische Bedeutung der Regelungen von Staat und Kirche, die in der Weimarer Reichsverfassung gefunden worden seien. Diese hätten den Kulturkampf befriedet und seien die einzigen Verfassungsartikel, die unmittelbar ins Grundgesetz übernommen worden seien, so Laschet.
Angesichts von über 90 Prozent Kirchenmitgliedern in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft sei das Grundgesetz mit Blick auf die Kirchen von dem Gedanken geprägt, „dass ein kooperatives Verhältnis im Interesse des Staates ist“. Dies sei ganz anders als etwa in Frankreich, so Laschet, wo Kirche und Staat streng voneinander getrennt seien, aber der Staat – zum Beispiel beim Wiederaufbau der Kathedrale Notre Dame – sich gelegentlich doch viel stärker in Bereichen engagiert, die in Deutschland eindeutig Sache der Kirchen wären. Und Laschet ist skeptisch, dass man dies in der deutschen Gesellschaft heute noch einmal so verankern könnte: „Wenn wir heute ein Grundgesetz zu schreiben hätten glaube ich nicht, dass wir das alles noch einmal so in die Verfassung bekommen würden, wie dies 1949 gelungen ist.“
Laschet: „Keine Gunst an die Kirchen“
Dabei sei es „keine Gunst an die Kirchen“, dass die Religionsgemeinschaften Krankenhäuser, Schulen oder Kindertagesstätten betreiben dürften, „sondern im Interesse des Staates, dass wir diese Vielfalt haben“, betonte Laschet. Es gehe nicht in erster Linie um Erwartungen des Staates an die Kirchen, sondern vor allem darum: „Wie kann der Staat von den Kirchen profitieren?“. Doch dieses Grundverständnis gehe verloren, wenn immer weniger Menschen einer Kirche angehören, mahnte der Politiker. Wie in der deutschen Gesamtbevölkerung gehörten auch im Bundestag mittlerweile weniger als die Hälfte der Mitglieder einer Kirche an.
Kirchen sollen „auf große Fragen kraftvoll antworten”
Laschet warb dafür, dass sich die Kirchen weniger um ihre eigenen Strukturen kümmern, sondern „auf die großen gesellschaftlichen Fragen wieder kraftvoller antworten.“ Gerade heute sei das „Ethos des Zusammenhalts der Kirchen wichtig“, so Laschet. Zudem sollte sich die Kirchen trotz sinkender Kräfte weiter in Kitas und Schulen engagieren. Dies sei gut für die Kirchen, die dort Kinder und ihre Familien erreichen könnten, die zuvor keinen Kontakt zur christlichen Botschaft hätten. Es sei aber auch gut und wichtig für den Staat, der das kirchliche Engagement – insbesondere im Kita-Bereich – sonst anderweitig aufbringen müsste.



Text: Thomas Rünker | Bistum Essen
Foto: Alexandra Roth | Bistum Essen
