Mitarbeitervertretung MAV
MAV - Dienstvereinbarung und Antragsrecht
19.01.2026
- 20.01.2026
09:00
- 17:00 Uhr
Die Paragrafen 37 und 38 der MAVO geben der Mitarbeitervertretung weitreichende und starke Möglichkeiten zur Mitgestaltung sowohl betrieblicher Abläufe als auch vergütungsrechtlicher Bestimmungen. Das Ziel einer Einigung zwischen MAV und Dienstgeber kann dabei durch eine Dienstvereinbarung, aber auch durch Regelungen auf Antrag der MAV erreicht werden. Um erfolgreich zu sein, muss die MAV aber einige Formalitäten beachten. Um den gesamten Prozess von der Idee bis zur eventuellen Einigung verstehen, gestalten und auf die eigene
Einrichtung übertragen zu können, werden die Teilnehmenden des Seminars mit dem nötigen Wissen ausgestattet. Im Seminar werden auch Checklisten besprochen und mitgebrachte Fragen aus den Einrichtungen finden ausreichend Raum. Gerne können auch Beispiele aus den Einrichtungen analysiert werden (bitte anonymisiert).
! ! ! Wichtige Info zur Anmeldung als MAV-Mitglied ! ! !
Wenn Sie sich (und weitere Kolleginnen oder Kollegen Ihrer MAV) zu dieser MAV-Fortbildung anmelden möchten, dann schreiben Sie bitte eine kurze Mail an: akademieanmeldung@bistum-essen.de
Wir freuen uns auf Sie!
Einrichtung übertragen zu können, werden die Teilnehmenden des Seminars mit dem nötigen Wissen ausgestattet. Im Seminar werden auch Checklisten besprochen und mitgebrachte Fragen aus den Einrichtungen finden ausreichend Raum. Gerne können auch Beispiele aus den Einrichtungen analysiert werden (bitte anonymisiert).
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Wenn Sie sich (und weitere Kolleginnen oder Kollegen Ihrer MAV) zu dieser MAV-Fortbildung anmelden möchten, dann schreiben Sie bitte eine kurze Mail an: akademieanmeldung@bistum-essen.de
Wir freuen uns auf Sie!
Beginn
Mo., 19.01.2026, 09:00 Uhr
Ende
Di., 20.01.2026, 17:00 Uhr
Tagungsbeitrag
319,00 € (inkl. MwSt.)
Tagungsnummer
A26040
